Regelungen zum Sportbetrieb im RVE während der Corona-Pandemie
Liebe RVE-MItglieder,
ich möchte Euch über die ab Mittwoch 01.07.20 geltenden neuen Bestimmungen für den Sportbetrieb informieren, die eine wesentliche Erleichterung für uns darstellen und einen deutlichen Schritt in Richtung Normalität gehen. Auch wenn diese Normalität immer noch von dem abweicht, was wir vor Corona kannten und auch jederzeit die Gefahr besteht, dass wir wieder Schritte zurück gehen müssen.
Mit den nun geltenden Bestimmungen ist das Rudern auch in Mannschaftsbooten endlich wieder möglich! Auch für den Kraftraum können wir - wenn auch eingeschränkte - Möglichkeiten bieten. Das haben wir alle herbeigesehnt und endlich ist es Realität geworden.
Bitte tragt durch Einhaltung der Hygienevorschriften dazu bei, dass diese sehr positive Situation so lang als möglich aufrechterhalten werden kann. Wir sind mit der Pandemie noch nicht durch! Erst heute hat der Landkreis Göppingen an mehreren Schulen neue Fälle gemeldet.
Also: bleibt vorsichtig, bleibt gesund und ich freue mich, Euch wieder auf dem Wasser und im Verein zu sehen.
Rudersportliche Grüße
Jörg Hummel
Vorstandsvorsitzender des Ruderverein Esslingen e.V.
Regelungen zum Sportbetrieb im RVE während der Corona-Pandemie (aktualisiert mit Wirkung zum 01.07.2020)
Mit der zum 01. Juli 2020 gültigen Verordnung zur Sportausübung in Baden-Württemberg ergeben sich erhebliche Lockerungen für den Sportbetrieb, über die wir uns sehr freuen können. Wir hoffen, dass dieser für den RVE sehr positive Zustand durch verantwortungsbewusstes Handeln aller solange als möglich aufrechterhalten werden kann und wir keine Verschärfung der Bestimmungen erleben müssen.
Was ist neu und betrifft den Rudersport?
1) In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass das Rudern von Mannschaftsbooten wieder ohne Einschränkungen möglich ist. Die Größe der Trainingsgruppen kann nun 20 Personen betragen.
2) Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Das bedeutet, dass die Duschen pro Duschraum maximal durch 1 Person gleichzeitig werden darf. Es wird weiterhin gebeten, in Sportkleidung zu kommen und zu gehen.
3) Ab dem 01. August sind Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder zulässig. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3). Ab dem 01. November erhöht sich die Anzahl auf insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern.
Das bedeutet, dass Regatten zumindest eingeschränkt wieder möglich sind.
ABER: Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
1) Zugelassener Personenkreis
Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootmaterials untersagt:
- Nichtmitglieder des RVE. Ausnahmen sind Teilnehmer an Ruderkursen, Ruder-AG und Schnupperruderer, sofern der Aufenthalt mit Kontaktdaten der Teilnehmer dokumentiert wird.
- Personen, die in Kontakt mit Coronavirus infizierten Personen stehen, bei denen Verdacht auf Infektion besteht oder die bereits selbst positiv getestet sind.
- Rückkehrer aus einem der aktuell benannten Risikogebiete innerhalb der letzten 14 Tage bzw. Personen, die im engen / häuslichen Kontakt zu diesen stehen.
- Personen, die Krankheitssymptome der Grippe oder einer Erkältung zeigen.
2) Einhaltung des Mindestabstands
- Alle Räumlichkeiten sowie das gesamte Außengelände können unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m genutzt werden.
- Der Kraftraum ist in 3 Abteilungen unterteilt, die jeweils durch eine Person genutzt werden kann. Es steht ein Ergometer im Kraftraum sowie zwei weitere Ergometer stehen zur Nutzung auf dem Bootsplatz zur Verfügung. Die Handgriffe aller genutzten Geräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen bereit.
3) Hygienemaßnahmen
- Die Boote (innen und außen) und Ruder sind nach Benutzung gründlich zu reinigen – idealerweise mit Seifenlauge.
- Die Griffe der Ruder sind nach dem Training desinfizierend intensiv zu reinigen. Desinfektionsmittel stehen bereit.
- Das Tragen eines Mundnasenschutzes (MKS) außerhalb des Ruderbootes wird empfohlen.
4) Sonstiges
Versammlungen oder externe Veranstaltungen des RVE wie Hallentraining, Ruderkurse, Teilnahme an Regatten oder ähnliches können nach Freigabe des Vorstandes stattfinden. Aktuell ruht die Ausübung von Wanderfahrten bis mindestens 15.08.2020.