Regelungen zum Sportbetrieb im RVE während der Corona-Pandemie (aktualisiert mit Wirkung zum 11.01.2021
mit der zum 11. Januar 2021 in Kraft tretenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Lockdown ist eine Benutzung von Umkleiden und Aufenthaltsräumen nicht mehr gestattet.
Konkret bedeutet das für uns:
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Umkleiden und Duschen ist nicht erlaubt.
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Die Sicherung von Wertgegenständen, die nicht im Boot mitgeführt werden können, ist bei Einhaltung der Maskenpflicht und Mindestabständen erlaubt (Einschließen im Spind oder Abstellen von Sporttaschen).
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Der Aufenthalt in der gesamten Bootshalle und den Räumlichkeiten des RVE ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.
Die gesamten Regelungen sind im Anschluss als Überblick nochmals zusammengefasst.
Erlaubt ist:
- Das Rudern im Einer.
- Das Rudern im (Doppel-)Zweier, auch wenn die Insassen aus zwei Haushalten sind.
- Das Rudern in allen anderen Mannschaftsbooten, wenn alle Insassen aus einem Haushalt sind.
Nicht erlaubt ist:
- Nutzung des Kraftraums.
- Nutzung des Bouleplatz.
- Nutzung der Umkleide und Aufenthaltsräume.
- Es dürfen nicht mehr als 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten zusammenkommen. Damit entfallen Trainings- oder Breitensportgruppen.
Es gelten weiterhin die bekannten Regelungen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln, Reinigungsmaßnahmen und Zutrittsverbot für Nichtmitglieder, COVID19-Erkrankte und COVID19-Verdachtsfälle.
Die Regelungen im Einzelnen
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1. Maskenpflicht
- Die Maskenpflicht gilt innerhalb der Räumlichkeiten des RVE und auf dem gesamten Freigelände (Bootsplatz, Parkplatz, Boulefläche, Grünfläche) sowie dem Steg mit Wegstrecke zwischen Bootsplatz und Steg.
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Ausnahmen sind:
- Im Boot während der Sportausübung
- Im Gastronomiebetrieb ARGO werden die dort geltenden Regelungen angewandt
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2. Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln
- Alle Räumlichkeiten sowie das gesamte Außengelände sollen möglichst unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m genutzt werden.
- Die Boote (innen und außen) und Ruder sind nach Benutzung gründlich mit Seifenlauge zu reinigen.
- ie Griffe der Ruder sind nach dem Training desinfizierend intensiv zu reinigen. Desinfektionsmittel stehen bereit.
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3. Zugelassener Personenkreis
- Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootmaterials untersagt:
- Nichtmitglieder des RVE. Ausnahmen nur nach Freigabe des Vorstandes und Dokumentation der Kontaktdaten.
- Personen, die in Kontakt mit Coronavirus infizierten Personen stehen, bei denen Verdacht auf Infektion besteht oder die bereits selbst positiv getestet sind.
- Personen, die Krankheitssymptome der Grippe oder einer Erkältung zeigen.
Vorstand Ruderverein Esslingen