Regelungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im RVE während der Corona-Pandemie

Mit Wirkung zum 11.05.2020 ist der Sportbetrieb im Ruderverein Esslingen unter der strikten Einhaltung der folgenden Vorschriften bis auf weiteres eingeschränkt gestattet. Die Freigabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Eigenverantwortung – und damit auf eigenes Risiko des Sportausübenden. Dies gilt im besonderem bei Vorerkrankungen der Atemwege oder sonstigen bekannten Risikofaktoren.
Bootsgröße
Die maximale Bootsgröße ist der Einer. Ausnahmen gelten nur für Bewohner eines Haushaltes (Familien).
Personenkreis
Folgenden Personen ist der Zugang zu unseren Räumen, Sportstätten und die Nutzung unseres Bootsmaterials untersagt: 

  • Nichtmitglieder des RVE. Dies gilt auch für die Ruder-AG.
  • Personen, die in Kontakt mit Coronavirus infizierten Personen stehen, bei denen Verdacht auf Infektion besteht oder die bereits selbst positiv getestet sind.
  • Rückkehrer aus einem der aktuell benannten Risikogebiete innerhalb der letzten 14 Tage bzw. Personen, die im engen / häuslichen Kontakt zu diesen stehen.
  • Personen, die Krankheitssymptome der Grippe oder einer Erkältung zeigen. 

Gruppengrößen
Zur Sicherung der Distanzregel werden die Gruppen soweit als möglich verkleinert. Es gelten folgende Richtwerte:

    • Eine Trainingsgruppe sollte in der Regel aus maximal 5 Personen, inkl. Übungsleiter bestehen.
    • Nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig auf dem Bootsplatz.
    • Nicht mehr als 5 Personen gleichzeitig auf dem Steg.
    • Nicht mehr als 5 Personen gleichzeitig in der Bootshalle oder im Bootshaus.
    • Nur eine Person gleichzeitig am efa.

Räumlichkeiten
Untersagt ist die Nutzung folgender Bereiche:

  • Kraftraum
  • Küche
  • Jugendraum
  • Umkleideräume für Sportzwecke (Gymnastik etc.)
  • Der gesamte Außenbereich inklusive Spielplatz und Boulefläche. Davon ausgenommen: sind:
    • die Parkplätze
    • die Bereiche vor der Bootshalle während des Zeitraums der Vorbereitung und Nachbereitung einer Ruderfahrt
    • Zugang zur Gastronomie           
  • Die Nutzung der Werkstatt erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand.

Organisation des Ruderbetriebs
Der Ruder- und Trainingsbetrieb findet ausschließlich außen statt. Dabei gilt folgendes:

  • Der Aufenthalt in den Umkleideräumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird dringend gebeten, in Sportkleidung zu kommen und zu gehen.
  • Die Duschen sind zur Nutzung gesperrt.
  • Die Entnahme von Trinkwasser aus den Leitungen ist wegen vermehrter Keimgefahr untersagt.
  • Die Boote und Ruder sind nach Benutzung gründlich mit Seifenlauge zu reinigen. Die Griffe der Ruder sind nach dem Training desinfizierend intensiv zu reinigen. Dazu empfehlen sich desinfizierende Reinigungsmittel, die bereitgestellt werden.

Grundsätzliche Regelungen
Es gelten auf dem Gelände des RVE die im öffentlichen Raum geltenden Hygiene- und Vorsichtsregeln, unter anderem:

  • Distanzregeln einhalten.
  • Die allgemeinen und hoffentlich bekannten Hygienevorschriften (häufiges und gründliches Händewaschen, Niesen in den Ellenbogen, Hände weg vom Gesicht) bitte anwenden. Wenn möglich bei Nutzung von Türklinken, Zugangscode und bei efa-Eintragung Textilien nutzen.
  • Das Tragen eines Mundnasenschutzes (MKS) außerhalb des Ruderbootes und für Betreuer und Begleitpersonen wird empfohlen.

Sonstiges
Versammlungen oder externe Veranstaltungen des RVE wie Hallentraining, Wanderfahrten, Ruderkurse, Teilnahme an Regatten oder ähnliches finden nach wie vor und bis auf weiteres nicht statt.

Bleibt alle gesund und auf ein Wiedersehen beim RVE!

Vorstand
Ruderverein Esslingen e.V.